Datenschutz
Datenschutz geht jeden an. Auch Unternehmen sehen sich mit dem Thema konfrontiert und müssen den komplexen rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet jedes in der EU tätige Unternehmen, aber auch andere Organisationen, zur Einhaltung der darin enthaltenen Regelungen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Hierunter werden alle Informationen verstanden, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen und betreffen etwa in Unternehmen somit nicht nur die Daten eigener Mitarbeiter, sondern auch solche von Kunden und Geschäftspartnern. Darüber hinaus sind weitere Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten.
Gerade das Fortschreiten der Digitalisierung sorgt für vermehrte Verknüpfungspunkte mit datenschutzrechtlich relevanten Fragestellungen. Vor dem Hintergrund verstärkt wahrgenommener Risiken für die Sicherheit von IT-Systemen und einem damit verbundenen Risiko von Datenmissbrauch sind funktionierende Datenschutz-Programme wichtiger denn je.
Bei datenschutzrechtlichen Verstößen drohen Unternehmen empfindliche Sanktionen, insbesondere Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen € oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Ich stehe Ihrem Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung: Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 ff. DSGVO sind vor allem die Beratung und Überwachung eines Unternehmens in Bezug auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Die Kernaufgaben sind gesetzlich in Art. 39 DSGVO festgelegt und unterscheiden sich inhaltlich nicht von denen eines internen Datenschutzbeauftragten:
- Der Datenschutzbeauftragte informiert die Beschäftigte aktiv über ihre Pflichten aus der DSGVO und anderen anwendbaren Datenschutzvorschriften.
- Er gibt Empfehlungen zur Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften und unterstützt bei der Entwicklung interner Richtlinien und Verfahren.
- Der Datenschutzbeauftragte überwacht, ob die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Unternehmen eingehalten werden.
- Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Anlaufstelle für Betroffene